Allgemeine Geschäftsbedingungen
RIFF Resort
Gutscheine / Online-Bestellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von www.riff‐resort.de für die Buchung von Arrangements und Pauschalreisen
Abschnitt A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website und Dienste
I. Abschnitt A: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Website und Dienste
I. Geltung und Änderung der AGB, Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden die Grundlage für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Bad Lausicker Thermenresort GmbH, Am Riff 4, 04651 Bad Lausick (im Weiteren: “BTR“) und dem Nutzer der von BTR betriebenen Website bzw. der damit verbundenen Funktionalitäten, Applikationen, Module, Programme, Software (im Weiteren zusammenfassend: "Dienste"), ungeachtet dessen, über welches Endgerät (z.B. PC, Smartphone, Tablet) der Nutzer diese aufruft bzw. nutzt.
- Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere den AGB widersprechende Ge- schäftsbedingungen des Nutzers, werden nur dann und soweit Bestandteil des Vertrages mit BTR, wie BTR dem Einbe- zug der abweichenden Bedingungen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden insbesondere nicht dadurch in den Vertrag mit BTR einbezogen, dass der Nutzer lediglich darauf Bezug nimmt und sie an BTR übermittelt oder BTR der Geltung der abweichenden Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht oder BTR ohne Vorbehalt einen Auftrag bzw. Dienst ausführt bzw. eine Funktionalität frei- schaltet.
- BTR behält sich die Änderung der AGB mit Wirkung für die Zukunft vor. BTR wird solche Änderungen nur aus trif- tigen Gründen durchführen, z.B. wenn neue technische Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung bzw. der Ge- setzgebung oder andere gleichwertige Gründe vorliegen. Die Änderungen werden dem Nutzer von BTR unverzüglich bekannt gegeben bzw. mitgeteilt; BTR wird den Nutzer auf die damit im Einzelfall verbundenen Fristen und Rechtsfol- gen sowie die Widerspruchsmöglichkeit/en hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb der in der Bekanntgabe bzw. Mitteilung genannten Frist, gelten die Änderungen durch die fortgesetzte Inanspruchnahme der Website bzw. der Dienste von BTR als angenommen. Gesetzliche Regelungen zur einseitigen Änderung von Preisen und/ oder Vertragsbedingungen (z.B. des Reiseveranstalters) bleiben hiervon unberührt.
- Den AGB werden – in allen Unterabschnitten – folgende Begriffsbestimmungen zugrunde gelegt:
- „Verbraucher“ meint im Weiteren alle natürlichen Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die über- wiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- „Unternehmer“sindimGegensatzdazunatürlicheoderjuristischePersonenoderrechtsfähigePersonengesellschaf- ten, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätig- keit handeln.
- „Website“ meint die Websites von BTR (z.B. www.riff-resort.de), ganz gleich unter welcher Top Level Domain bzw. Länderendung sie aufgerufen wird.
- „Nutzer“ ist eine Person, die die Website besucht.
- „Kunde“ ist eine Person, die einen Vertrag mit BTR anbahnt oder abschließt.
- „Vertragsparteien“ meint BTR und den Kunden/ Nutzer.
- „Stornierung“ ist die Erklärung des Rücktritts vor der vereinbarten oder planmäßigen Anreise.
II. Leistungszuschnitt, Kundenkreis, Kommunikation, Vertragssprache
- BTR stellt dem Nutzer auf der Website bzw. in den Diensten Funktionalitäten zur Verfügung, insbesondere zur Kon- taktaufnahme und zum elektronischen Vertragsschluss. BTR behält sich das Recht vor, die angebotenen Funktionalitä- ten bzw. den Zuschnitt der Website/ Dienste jederzeit zu erweitern, zu verbessern oder anderweitig zu verändern, ins- besondere, wenn dies dem technischen Fortschritt dient und/ oder zur Verhinderung strafrechtliche relevanter Prak- tiken oder des Missbrauchs der Website/ Dienste zweckdienlich ist.
- Die Kommunikation auf der Website bzw. über die Dienste erfolgt auf dem elektronischen Weg. BTR behält sich vor, mit dem Nutzer auf unterschiedlichen Wegen elektronisch zu kommunizieren, z.B. per E-Mail, per Textnachrichten, per API (Application Programming Interface), per In-App-Push-Nachrichten sowie mittels elektronischer Nachrichten, die im Account auf der Website hinterlegt sind; dies gilt, solange und soweit der Nutzer ausgewählten elektronischen Kom- munikationswegen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Der Nutzer akzeptiert, dass alle Zustimmungen, Benachrich- tigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die BTR ihm elektronisch mitteilt, der gesetzlichen Schrift- form nicht bedürfen, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Kommunikationsform im Einzelfall. Der Nutzer stellt sicher, dass der Empfang von elektronischen Nachrichten von BTR sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
- BTR akzeptiert ausschließlich Vertragspartner, die voll geschäftsfähig sind. Auf Basis dieser Prämisse sind die auf der Website bzw. in den Diensten präsentierten Leistungen verfasst.
- Vertragssprache ist im Verhältnis zu BTR Deutsch.
III. Nutzung der Website und Dienste, Maßnahmen
- Die ausschließlichen Nutzungsrechte für die Website bzw. Dienste und die darüber abrufbaren geschützten Inhalte (z.B. Logos, Marken, Fotos, Bilder, Grafiken, Beschreibungen, Texte) liegen bei BTR bzw. den Kooperationspartnern von BTR (im Weiteren zusammenfassend „Berechtigte“). Eine Übernahme der Website bzw. Dienste durch den Nutzer – sei es ganz oder teilweise im Wege der Übernahme von Fotos, Bildern, Beschreibungen, Grafiken oder des Designs – ist ausdrücklich untersagt.
- Abweichend zu Absatz 1 ist der Nutzer berechtigt, einzelne Seiten und/oder Ausschnitte der Website bzw. Dienste ausschließlich zu persönlichen Zwecken (wie z.B. die Dokumentation der Angaben der Unterkunft, Dokumentation der Buchung) herunterzuladen, darzustellen und ausdrucken. Der Nutzer ist bei der Nutzung der Inhalte der Website bzw. Dienste verpflichtet, die Quelle durch einen leicht verständlichen, gut lesbaren und fest angebrachten Hinweis anzuge- ben.
- Der Nutzer ist (vorbehaltlich der Ausnahme in dem voranstehenden Absatz 2 insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte, Informationen, Software, Produkte oder Serviceleistungen, die über die Website bzw. Dienste abrufbar oder einsehbar sind, ohne ausdrückliche Einwilligung des Berechtigten zu verändern, zu kopieren, zu übertragen, abzutre- ten, zu verkaufen, zu vertreiben, zu verwerten, auszustellen, zu veröffentlichen, öffentlich vorzuführen, zu vervielfälti- gen und zu lizensieren.
- Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass ein Nutzer schuldhaft gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter wie insbe- sondere Namens-, Urheber- und Markenrechte oder diese Nutzungsbedingungen verletzt oder liegt auf Seiten von BTR ein sonstiges berechtigtes Interesse vor, ist BTR berechtigt, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
- Verwarnung des Vertragspartners;
- Löschung von Beiträgen bzw. Inhalten des Vertragspartners;
- Beschränkung der Nutzung der Website bzw. Dienste durch den Vertragspartner;
- Ausschluss des Vertragspartners – vorläufig oder endgültig – von der Nutzung der Website/ Dienste (Sperrung).
- Bereits abgeschlossene Verträge mit BTR bzw. einem anderen Leistungserbringer bleiben von den zuvor genannten Maßnahmen unberührt.
IV. Haftung
- Ansprüche auf Schadensersatz aus dem Nutzungsvertrag gegen BTR sind ausgeschlossen.
- Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BTR oder den Erfüllungsgehilfen von BTR be- ruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung we- sentlicher Vertragspflichten haftet BTR nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Nutzers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Haftung von BTR nach dem Produkthaftungsgesetz, aus Garantie, wegen Arglist und nach anderen gesetzlich zwingenden Haftungsregelungen bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BTR.
V. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Formvorgaben
- Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Nutzer ein Verbraucher, gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen ge- wöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.
- Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder für den Fall, dass der im Klagewege in Anspruch zu neh- mende Nutzer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich die- ses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Grimma vereinbart. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum ausschließlichen Gerichtsstand bleiben hiervon unberührt.
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Für die Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser Klausel ist die Schriftform erforderlich.
VI. Hinweise zur Verbraucher‐Streitschlichtung
- BTR ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Nutzer daher an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. wenden. Die Verjäh- rung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechtsweg offen. - BTR weist für alle Verträge mit dem Kunden, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die On- line-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Abschnitt B: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Arrangements und
Pauschalreisen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwi- schen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Pauschalreisevertrags, soweit im Einzelfall nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung (Textform genügt) getroffen wird. Sie erläutern und ergänzen die gesetz- lichen Vorschriften zum Pauschalreisevertrag aus dem Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 651a–y BGB) und dem Einfüh- rungsgesetz zum BGB (Art. 250, 252 EGBGB). Sie gelten ausschließlich.
Die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters gelten nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise gebucht hat, weil z.B. eine gesetzliche Ausnahme (§ 651a Abs. 4, 5 BGB) oder die bloße Vermittlung einer verbundenen Reiseleistung (§651w BGB) vorliegt. Der Kunde erhält vor Abgabe seiner Vertragserklärung entsprechende Informationen. Die Ge- schäftsbedingungen des Reiseveranstalters gelten insbesondere nicht für Buchungen, die auf der Grundlage eines Rah- menvertrags für die Organisation von Geschäftsreisen mit einem Reisenden erfolgen, der Unternehmer ist und den Ver- trag zu unternehmerischen Zwecke abschließt.
I. Reiseveranstalter
- Reiseveranstalter ist die
Bad Lausicker Thermenresort GmbH Am Riff 4
04651 Bad Lausick
Telefon: 034345 / 71 571
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Im Weiteren kurz „BTR“ oder „Reiseveranstalter“ genannt. - Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrags muss der Reiseveranstalter den Kunden ab dem 01.07.2018 sowohl über die wesentlichen Einzelheiten der Pauschalreise sowie die Rechte des Kunden gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 un- terrichten. Die wesentlichen Informationen zur Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leis- tungsbeschreibungen der Arrangements und Pauschalreisen (insbesondere den Detailbeschreibungen auf der Website und dem Buchungsvorgang) sowie diesen Geschäftsbedingungen entnehmen. Um den Kunden über die Rechte gemäß der EU-Richtlinie 2015/2302 zu informieren, ist in Abschnitt C und auf der Website unter www.riff-resort.de/zimmer das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt hinterlegt.
II. Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Berichtigung, Vertragstextspeicherung
- Zu den vom Reiseveranstalter vertriebenen Leistungen gehören insbesondere Reisepakete bestehend aus Hotel- übernachtungen im Riff Resort in Kombination mit anderen touristischen Leistungen wie z.B. Wellnessbehandlungen, der Bereitstellung der Eintritts- und Nutzungsberechtigung für das Freizeitbad Riff und spezielle Verpflegungsange- bote. Angebote, Preise und Angaben zu Reiseleistungen in Broschüren oder im Katalog entsprechen dem in diesen Me- dien vermerkten Stand. Bis zum Eingang des Buchungswunsches bzw. der Buchungserklärung des Kunden beim Rei- severanstalter können sich hieran noch Änderungen aus sachlichen Gründen ergeben, die sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vorbehält. Über solche Änderungen wird der Reiseveranstalter den Kunden rechtzeitig informieren, bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt.
- Grundlage der Angebote des Reiseveranstalters sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für das jeweilige Arrangement bzw. die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Bu- chung vorliegen. Die vom Reiseveranstalter bereitgestellten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigen- schaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil- nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
- Mit der Abgabe einer Buchungsklärung gegenüber dem Reiseveranstalter, die mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich erfolgen kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreise- vertrages nach Maßgabe der im Online-Leistungsangebot ersichtlichen Bedingungen an.
- Für die elektronische Buchung von Arrangements bzw. Pauschalreisen gilt:
- In einem Online-Leistungsangebot, z.B. auf der Website, beschriebene Reiseleistungen sind noch keine rechtlich verbindlichen Angebote, sondern eine Einladung an den Nutzer, ein verbindliches Angebot abzugeben. Die Über- mittlung der Buchungsklärung durch Betätigung der Schaltfläche im Buchungsvorgang, die den Kunden auf die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung hinweist, ist zwar für den Kunden verbindlich, begründet aber keinen An- spruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrags.
- Ein Pauschalreisevertrag zwischen Kunde und Reiseveranstalter kommt mit dem Zugang einer Annahmeerklärung des Reiseveranstalters oder in dessen Namen beim Kunden zustande, mit der die Buchung ausdrücklich bestätigt wird, in der alle wesentlichen Angaben über die vom Kunden gebuchten Reiseleistungen enthalten sind und die dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, z.B. per E-Mail, übermittelt wird („Buchungsbestätigung“).
- Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von dem Inhalt der Buchungserklärung ab, stellt die abweichende Bu- chungsbestätigung ein neues Angebot („Gegenangebot“) an den Kunden für den Abschluss eines Pauschalreisever- trages dar, an das sich der Reiseveranstalter zehn Tage gebunden hält, sofern im Gegenangebot keine abweichende Frist genannt wird. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des Gegenangebots zustande, soweit der Reiseveranstal- ter bezüglich des Gegenangebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssig (z.B. durch Anzahlung) erklärt.
- Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Online-Bu- chungsformulars die üblichen PC- und Browserfunktionen zur Verfügung, z.B. die Zurück-Befehl des Browsers.
- Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Erfolgt keine gesonderte Angabe oder Vereinbarung hierzu, ist die Vertragssprache im Verhältnis zum Reiseveranstalter Deutsch.
- Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eige- nen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Der Vertragstext wird vom Reiseveranstalter zur Abwicklung des Pauschalreisevertrages befristet gespeichert und ist nach der Buchung nicht mehr über das Internet abrufbar. Dem Kunden wird empfohlen, für eine dauerhafte Spei- cherung von Buchungsdaten und Vertragstext zu sorgen. Nach der vollständigen Vertragsabwicklung werden der Ver- tragstext und Buchungsdaten gelöscht bzw. für die weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten auf Seiten des Reiseveranstalters entgegen. Weitere Infor- mationen zum Umgang mit Kundendaten sind in der Datenschutzerklärung des Reiseveranstalters einsehbar.
- Reisevermittler (z.B. Reisebüros, Vermittlungsportale) und Leistungsträger (z.B. Dienstleistungs-, Verpflegungs-, Beförderungsunternehmen etc.) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus- künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abän- dern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reise- ausschreibung oder einem Leistungsangebot des Reiseveranstalters (Online wie offline) stehen. Präsentationen im In- ternet, Resort-, Orts-, Veranstaltungs- sowie sonstige Prospekte oder Informationen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Verein- barung mit dem Kunden, die zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform bedarf, zum Gegenstand der Reiseaus- schreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.
- Eintrittskarten, Tickets oder sonstige Unterlagen, die der Kunde zum Besuch von Einrichtungen oder Veranstaltun- gen benötigt, werden für den Kunden entweder am Veranstaltungsort (z.B. an der Kasse) oder im Resort hinterlegt.
III. Hinweise zum gesetzlichen Widerrufsrecht
Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen wurden (das umfasst insbesondere den Vertragsschluss per Brief, Katalog, Telefon, Telekopie, E-Mail, Kurznachrichten (SMS), Rund- funk, Telemedien- und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht aber dann, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher außer- halb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist (z.B. „Kaffeefahrt“), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztge- nannten Fall besteht wiederum kein Widerrufsrecht.
IV. Preise, Bezahlung
- Die Preise verstehen sich als Gesamtpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steu- ern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten in den Preisen sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Kunden selbst geschuldet sind (z.B. Kurtaxe). Diese sind vom Kunden bzw. dessen Mitreisenden vor Ort nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.
- Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder an- nehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Na- men und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstal- ters aus dem in Ziffer X Abs. 3 dieser AGB genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann und keine abweichenden Vereinbarung im Einzelfall besteht. Anzahlung und Restzahlung erfolgen im Wege des Direktinkassos ausschließlich an den Reiseveranstalter und nicht an den Reisevermittler oder das Reisebüro.
- Die vom Kunden im Falle eines Rücktritts an den Reiseveranstalter zu bezahlenden Gebühren (Ziffer VII dieser AGB) werden jeweils sofort fällig.
- Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten bzw. hier genann- ten Fälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen in der Lage und bereit ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zu- rückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer VII zu belasten. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein we- sentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als in der geforderten Pauschale beziffert.
V. Leistungsänderungen
- Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisever- trags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (z.B. aus Sicherheitsgründen, wegen unvorhersehbarer Ereignisse wie Witterung) und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveran- stalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen führen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
- Der Kunde wird über solche Leistungsänderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dau- erhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS) informiert. Der Hinweis erfolgt unverzüglich ab Kenntnis des Än- derungsgrundes auf Seiten des Reiseveranstalters).
- Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, inner- halb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit der Änderungsmitteilung gesetzten angemessenen Frist
- die Änderung anzunehmen oder
- unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder
- die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn eine solche vom Reiseveranstalter angeboten wird.
- Es steht im Belieben des Kunden auf die Änderungsmitteilung zu reagieren und eines der genannten Rechte auszuüben. Reagiert der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
- Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Be- schaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
VI. Preisänderung
- Der Reiseveranstalter behält sich auch ausdrücklich das Recht vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises, insbesondere aus den folgenden Gründen zu erklären, über die der Reiseveranstalter den Kunden vor der Buchung informiert:
- Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt ausgeschriebenen Reisepreises ist im Fall der Erhöhung der Beför- derungskosten, der Steuern oder sonstiger Abgaben für bestimmte Leistungen wie Touristenabgaben, Hafen- und Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse zulässig.
- Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt bzw. online ausge- schriebene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentli- chung des Prospekts bzw. der Onlineanzeige verfügbar ist.
- Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Preis im Falle der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten für Treibstoff oder andere Energieträger, der Steuern oder sonstiger Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren oder bei einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend, wie folgt zu ändern:
- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten für Treibstoff oder andere Ener- gieträger, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhö- hungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Be- förderungskosten durch die Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen.
- Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleis- tungen wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
- Bei einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
- Eine Erhöhung des Reisepreises gemäß a) – c) ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
- Im Falle einer Änderung des Reisepreises nach Vertragsabschluss hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüg- lich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Für den Fall, dass die Änderung der o. g. Kosten zu niedrigeren Ausgaben bei dem Reiseveranstalter führt, wird der Reiseveranstalter diese Senkung auf Verlangen des Kunden und unter Abzug des ent- standenen Verwaltungsaufwands an den Kunden weitergeben.
- Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Reise- veranstalter kann dem Kunden in einem Angebot zu einer Preiserhöhung wahlweise auch die Teilnahme an einer an- deren Reise (Ersatzreise) anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer vom Reiseveranstalter bestimmten und an- gemessenen Frist das Angebot zur Preiserhöhung über 8 % annimmt oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung als angenommen.
- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten für Treibstoff oder andere Ener- gieträger, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
VII. Rücktritt durch den Kunden, Rücktrittsgebühr
- Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegen- über dem Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, PDF-Anhang zu einer E-Mail) zu erklä- ren. Falls die Reise über einen Reisevermittler (z.B. Reisebüro, Vermittlungsportal) gebucht wurde, kann der Rück- tritt auch diesem gegenüber erklärt werden.
- Geht dem Reisevermittler oder dem Reiseveranstalter eine Rücktrittserklärung des Kunden vor Reisebeginn zu oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Rei- severanstalter vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen, es sei denn, der Rücktritt ist von ihm zu ver- treten oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchti- gen (§ 651 h III BGB). Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einen angemessenen Ersatz für bereits getroffene Reisevor- kehrungen und für sonstige entstandene Aufwendungen gegenüber dem Kunden in pauschalierter Form geltend zu machen (im Folgenden: Rücktrittsgebühr). Die Höhe der Rücktrittsgebühr bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüg- lich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Rücktrittsgebühren unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwen- dungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt.
Die Rücktrittsgebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:- bis 30. Tag vor Anreisetag kostenfrei
- bis 14 Tage vor Anreisetag sind 50% des vereinbarten Logis-Betrages zu zahlen.
- bis 5 Tage vor Anreisetag sind 70% des vereinbarten Logis-Betrages zu zahlen
- Spätere Stornierungen oder Nichtanreise (No show) sind ebenfalls kostenpflichtig und werden mit 90% des Gesamtbetrages laut Buchungsbestätigung berechnet.
- Dem Kunden ist der Nachweis vorbehalten, dass der Reiseveranstalter keine oder niedrigere Kosten als die Rück- trittsgebühr entstanden sind. Der Kunde ist in diesem Fall zur Zahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
- Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Rücktrittsgebühren eine höhere, individuell be- rechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendun- gen als die jeweils anwendbare Rücktrittsgebühr entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
- Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüg- lich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
- Der Kunden ist gemäß § 651e BGB berechtigt, vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Da- tenträger (z.B. Brief, E-Mail) zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalrei- severtrag eintritt; dieses Recht bleibt von den voranstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in je- dem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
VIII. Umbuchungen durch den Kunden, Ersatzperson
- Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, von Zusatzleistungen oder der Beförderungsart („Umbuchung“) nach Vertragsabschluss besteht nicht, es sei denn, die Umbuchung ist erforderlich, weil der Reiseveranstalter keine bzw. eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
IX. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde bzw. Mitreisende einzelne Reiseleistungen – zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveran- stalter bereit und in der Lage war – nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm selbst zuzurechnen sind, hat er keinen An- spruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmun- gen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Pauschalreisevertrags berechtigt hätten. Der Reiseveranstal- ter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung ent- fällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
X. Kündigung und Rücktritt durch den Reiseveranstalter, Mindestteilnehmerzahl
- Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde bzw. Mitreisende trotz ei- ner entsprechenden Abmahnung des Reiseveranstalters die Durchführung bzw. Erbringung der Reiseleistungen nach- haltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags ge- rechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informations- pflichten des Reiseveranstalters beruht.
- Kündigt der Reiseveranstalter den Pauschalreisevertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungser- bringern gutgebrachten Beträge.
- Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl von dem Pauschalreisever- trag zurücktreten, wenn er
- indervorvertraglichenUnterrichtungdesReiseveranstalters(z.B.imOnline-Leistungsangebot)dieMindestteilneh- merzahl beziffert und der Zeitpunkt, bis zum dem der Reisveranstalter eine diesbezügliche Erklärung des Kunden erhalten muss, benannt hat und
- in der Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist an- gegeben hat.
- Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertragli- chen Unterrichtung und der korrespondierenden Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung angegeben wurde. Sollte der Reiseveranstalter zu einem früheren Zeitpunkt erkennen, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat er unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
- Wird das Arrangement bzw. die Pauschalreise nicht durchgeführt, wird der Reiseveranstalter unverzüglich, auf je- den Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, dem Kunden seine bereits veranlass- ten Zahlungen auf den Reisepreis zurückzuerstatten.
XI. Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen
- Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die
- keine Körperschäden sind und
- nicht schuldhaft herbeigeführt werden.
- Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhen- den gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
- Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leis- tungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge/ Führungen, Sportveranstaltun- gen), wenn diese Leistungen im Online-Leistungsangebot bzw. in der Reiseausschreibung und der damit korrespondie- renden Buchungs- bzw. Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittel- ten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Scha- den des Kunden bzw. Mitreisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reise- veranstalters ursächlich war.
XII. Geltendmachung von Ansprüchen
Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4–7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reise- vermittler (z.B. Reisebüro, Vermittlungsportal) gebucht wurde. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträ- ger (z.B. PDF-Anhang zu E-Mail, Brief) wird empfohlen.
XIII. Mitwirkung des Kunden, Mängelgewährleistung, Kündigung
- Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder einen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ggf. gebucht hat, zuinformieren, wenn er die notwendigenReiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein)nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
- Wird die Pauschalreise nicht mängelfrei erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Wenn der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige den Mangel nicht abhelfen kann, kann der Kunde keine Min- derungsansprüche (§ 651m BGB) oder Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) gegenüber dem Reiseveranstalter gel- tend machen. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein solcher nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemän- gel dem Reiseveranstalter (Kontaktdate finden Sie am Anfang der AGB) zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbar- keit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Buchungs- bzw. Reisebestäti- gung unterrichtet. Der Reisende kann die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise ggf. gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, den Mangel abzuhelfen, so- fern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
- Beabsichtigt der Kunde bzw. Mitreisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB zu kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter ver- weigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
XIV. Pass‐ Visa‐ und Gesundheitsbestimmungen
- Der Reiseveranstalter wird den Kunden über allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeili- che Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staaten- losigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits vor Reisebuchung mit- zuteilen.
- Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, even- tuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbe- folgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden bzw. Mitrei- senden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
XV. Reiserücktrittskostenversicherung
Zur Absicherung der Reiseplanung des Kunden gegen unvorhergesehene Risiken empfiehlt der Reiseveranstalter aus- drücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie ggf. einer Versicherung zur Deckung der Rück- führungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod und/ oder anderer zweckmäßiger Versicherungen (z.B. Gepäckversiche- rung). Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist in den angebotenen Leistungen und Preisen nicht enthalten.
XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde ein Verbraucher, gilt Satz 1 nur insoweit, als dass durch die Rechtswahl der Schutz zwingender Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Verbrau- cher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht unterlaufen wird.
- Sofern es sich bei den Vertragsparteien um Vollkaufleute nach deutschem Recht handelt oder für den Fall, dass der Nutzer bzw. Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder für den Fall, dass die im Klagewege in An- spruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gel- tungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Grimma vereinbart. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum ausschließlichen Gerichts- stand bleiben hiervon unberührt.
XVII. Hinweise zur Verbraucher‐Streitschlichtung
- Der Reiseveranstalter ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Verbrauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden kann sich der Nutzer daher an
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu wenden. Die Verjährung etwaiger Ansprüche ist für die Dauer dieses Verfahrens ausgeschlossen. Sollte dort keine Ei- nigung erzielt werden, steht – ohne vorherigen Schlichtungsversuch bei einer staatlich anerkannten Stelle – der Rechts- weg offen. - Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Geschäftsbedingungen auch für Reisevermittler der Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form.
Abschnitt C: Formblatt aus Anlage 11 zu Artikel 250 § 2 Absatz 1 EGBGB für die Buchung von Pauschalreisen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Bad Lausicker Thermenresort GmbH Am Riff 4, 04651 Bad Lausick trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchfüh- rung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen Bad Lausicker Thermenresort GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absiche- rung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstel- lung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalrei- severtrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffe- nen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zu- sätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Rei- sende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Prei- ses erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Um- ständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reise- veranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zah- lungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeför- derung der Reisenden gewährleistet. Bad Lausicker Thermenresort GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde [tourVERS Touristik-Versiche- rungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Telefon: 040-53799360 E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Bad Lausicker Thermenresort GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundeninformationen und Widerrufsbelehrung
I. Geltungsbereich, Vertragssprache
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Erwerb von Gutscheinen, welche zwischen der
Bad Lausicker Thermenresort GmbH, Am Riff 4, 04651 Bad Lausick – nachfolgend „BTR“ oder „Anbieter“ genannt – und dem Kunden unter Nutzung des Online-Bestellsystems auf der Website des Anbieters (www.riff-resort.de), per Telefon, per Brief, per Fax oder per E-Mail geschlossen werden.
1.2. Vorformulierte Bedingungen des Kunden, welche von den vorliegenden AGB abweichen, werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwe- cken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen- gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer ge- werblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
II. Vertragsschluss, Speicherung des Vertragstextes
2.1. Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. Die auf der Website des Anbieters dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Anbieters dar, sondern ist eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot abzugeben.
2.2. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot abgeben, indem er das On- linebestellsystem auf der Website des Anbieters nutzt. Der gewünschte Gut- schein wird in den virtuellen Einkaufswagen gelegt. Die dort abgelegten Ar- tikel können über die Schaltfläche „Einkaufswagen“ jederzeit aufgerufen, ge- ändert oder ggf. entfernt werden. Nach Eingabe der für die Bestellungsab- wicklung erforderlichen Kundendaten insbesondere Namen, Rechnungs- und Lieferadresse, gewählte Zahlungsart, gibt der Kunde ein rechtsverbind- liches Angebot gegenüber dem Anbieter ab, indem er die Schaltfläche betä- tigt, die ihn auf die Übernahme einer Zahlungspflicht hinweist. Eine Bestel- lung ist ohne Registrierung möglich.
Während des Bestellvorgangs kann der Kunde bis zum Absenden der Bestel- lung über die üblichen Funktionen wie insb. die „Zurück“-Funktion des Brow- sers seine Angaben und Artikelauswahl ändern bzw. den Kauf abbrechen. Der Anbieter nimmt das Angebot an (Vertragsschluss), indem er dem Kunden eine Bestätigung in Textform (z.B. per E-Mail) übermittelt, welche die Aus- führung der Bestellung bzw. Auslieferung des des/ der Artikel/s bestätigt bzw. den Kunden zur Zahlung auffordert.
2.3. Der Kunde kann alternativ per E-Mail, per Brief, per Telefax, per Telefon oder über das elektronische Formular auf der Internetseite des Anbieters eine unverbindliche Anfrage bzgl. eines Gutscheinerwerbs an den Anbieter richten. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden in diesem Fall ein verbindli- ches Angebot in Textform (per E-Mail), welches der Kunde innerhalb der im Angebot bezeichneten Frist – auch formlos und schlüssig durch Begleichung des genannten Preises – annehmen kann.
2.4. Die Bestellbestätigung enthält den Vertragstext einschließlich der AGB. Der Vertragstext wird vom Anbieter befristet gespeichert und ist nach der Bestellung aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet abrufbar. Dem Kunden wird empfohlen, für eine dauerhafte Speicherung von Bestell- daten und Vertragstext zu sorgen. Nach der vollständigen Vertragsabwick- lung werden der Vertragstext und Bestelldaten gelöscht bzw. für die weitere Verwendung gesperrt, es sei denn, dem stehen zwingende abgaben- bzw. handelsrechtliche Aufbewahrungspflichten oder überwiegende berechtigte Interessen auf Seiten des Anbieters entgegen. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters einsehbar
III. Widerrufsrecht für Verbraucher beim Fernabsatzvertrag
3.1. Begriffsbestimmungen
Verbrauchern steht beim Abschluss von entgeltlichen Fernabsatzverträgen mit Unternehmern per Gesetz ein Widerrufsrecht zu, wenn dieses nicht ausgeschlos- sen oder bereits erloschen ist.
Wann der Kunde ein „Verbraucher“ ist, wird in Ziff. 1.3 Satz 1 dieser AGB erklärt. Der Anbieter ist Unternehmer im Sinne von Ziff. 1.3 Satz 2 dieser AGB.
„Fernabsatzverträge“ sind Verträge, bei denen beide Beteiligte für die Vertrags- verhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikations- mittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. „Fernkommunikationsmittel“ sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbah- nung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nach- richten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
3.2. Nichtbestehen des Widerrufsrechts
Soweit der Kunde und der Anbieter im Einzelfall nichts Abweichendes verein- bart haben, besteht das Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zuge- schnitten sind,
IV. Preise, Lieferung, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
4.1. Die angezeigten Preise sind Gesamtpreise. Sie beinhalten die gesetzli- chen Steuern und sonstigen Preisbestandteile. Nicht im Preis enthalten sind Versandkosten, sofern vom Anbieter nicht versandkostenfreie Lieferung zu- gesagt worden ist.
4.2. Die Lieferung erfolgt, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, 3-5 Werktage nach Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden, bei verein- barter Vorauszahlung (z.B. bei Zahlung mittels Vorkasse per Überweisung, EU-Standardüberweisung, PayPal) in 2-3 Werktagen nach der erfolgten Zah- lungsanweisung des Kunden.
4.3. Die Lieferung des Gutscheins erfolgt versandkostenfrei, es sei denn der Kunde wählt im Rahmen der Bestellung die Lieferung per Post, für welche die auf der Website und im Bestellvorgang angezeigten Kosten inkl. MwSt. pro Bestellung anfallen.
4.4. Der Kunde hat die Zahlungsmöglichkeiten, die ihm auf der Website und im Bestellvorgang angezeigt werden.
4.5. Sofern für die einzelnen Zahlungsarten keine abweichende Regelung be- steht, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
4.6. Bestellt der Kunde als Verbraucher (Ziffer 1.3. Satz 1) einen Gutschein, der vom Anbieter an die vom Kunden genannte Anschrift geliefert wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs bzw. der zufälligen Verschlechterung des Gutscheins auf dem Transportweg mit der Übergabe des Gutscheins an den Kunden bzw. an eine vom Kunden mit der Entgegennahme beauftragte Person über, unabhängig davon, ob der Versand „versichert“ oder „unversi- chert“ erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde im Verzug mit der Annahme des Gutscheins befindet. Voranstehendes zur Gefahrtragung gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Anbieter benanntes Trans- portunternehmen bzw. eine nicht vom Anbieter benannte Person mit der Ausführung der Lieferung beauftragt hat. Bestellt der Kunde als Unterneh- mer (Ziffer 1.3. Satz 2), erfolgt die Lieferung des Gutscheins auf seine Gefahr.
4.7. Damit der Bestellvorgang zeitnah und umweltschonend abgewickelt werden kann, übermittelt der Anbieter dem Kunden eine Rechnung in elekt- ronischer Form an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, sofern der Kunde nicht ausdrücklich stattdessen die Übermittlung einer Rechnung in Papierform verlangt.
V. Informationen des Kunden zur Erstellung / Gestaltung des Gut‐ scheins
Sofern Informationen des Kunden zur individuellen Gestaltung des Gut- scheins erforderlich sind, stellt der Kunde die geeigneten Informationen dem Anbieter im Rahmen des Bestellvorgangs zur Verfügung. Der Anbieter nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten, Texte, Bilder und sonstigen Inhalte auf Richtigkeit, Rechtmäßigkeit oder Vollständigkeit vor. Der Kunde ist daher gehalten, die übermittelten Informationen vor der Absendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der Kunde übermittelt an den Anbieter keine Inhalte, welche die Rechte Dritter, beispielsweise Namens-, Urheber- und Markenrechte, verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Im Fall der Zuwiderhandlung stellt der Kunde den Anbieter von den in diesem Zusammenhang gegenüber dem Anbieter geltend gemachten Ansprüchen Dritter bereits jetzt frei. Dies schließt die Übernahme der Kosten der Rechts- verteidigung (inklusive Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe) ein.
VI. Gutscheinbedingungen
6.1. Der Geldwertgutschein kann bei Verfügbarkeit ganzjährig eingelöst wer- den, hiervon ausgenommen sind gesetzliche Feiertage (wie Weihnachtsfeier- tage, Neujahrsfeiertag). Der Kunde wird gebeten, sich rechtzeitig vor einer Reservierung bei dem gewählten Resort/ Hotel direkt zu den Kapazitäten für eine Hotelaufnahme in dem von ihm avisierten Zeitraum zu informie- ren. Eine Terminverschiebung kann nach Einlösung des Gutscheins nur in Absprache mit dem Resort/ Hotel erfolgen.
6.2. Der Kunde wird gebeten, das Resort/Hotel rechtzeitig vor der Einlösung eines leistungsgebundenen Gutscheins zu kontaktieren, um Kapazitäten ab- zufragen und ggf. erforderliche Terminvereinbarungen (z.B. Tischreservie- rungen, Terminvereinbarung für Behandlungen).
6.3. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen; hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung von gesetzlichen zwingenden Vorschriften wie der Gewährleistung und dem Widerruf (Ziff. III). Eine Barauszahlung oder Verrechnung von leistungsgebundenen Gutscheinen mit anderen Leistungen ist nicht möglich. Geldwertgutscheine und Restguthaben werden dem Kun- den nicht in Bargeld ausgezahlt.
VII. Gewährleistung, Gültigkeit, Übertragbarkeit, Haftung
7.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Haftung des Anbieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Für die Einlösung von Gutscheinen gelten grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsfristen des BGB (regelmäßig drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Gutschein erworben wurde), es sei denn, im Einzelfall wurde eine abweichende Verjährungsfrist mit dem Kunden min- destens in Textform wirksam vereinbart
7.3. Die Gutscheine sind nicht personengebunden und können von jeder Person eingelöst werden. Sollte der Kunde bzw. Besitzer des Gutscheins (z.B. der Beschenkte) den Gutschein aus Gründen, die der Anbieter nicht zu ver- treten hat, nicht einlösen können, obliegt es dem Kunden bzw. Besitzer, den Gutschein rechtzeitig vor Verjährungseintritt anderweitig zu verwenden (z.B. durch Weitergabe an eine andere Person). Ein Abstandnehmen vom Vertrag ist dem Kunden ohne Vorliegen eines gesetzlichen Rückabwicklungs- grundes (z.B. Widerruf nach Ziff. III) nicht möglich.
7.4. Der gewerbliche Wiederverkauf der Gutscheine ist dem Kunden grund- sätzlich untersagt, sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall mit dem Anbieter getroffen wurde. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
VIII. Datenschutz
8.1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Tele- mediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Kunde erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.
8.2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, welche über die Internetseite des Anbieters abrufbar sind.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt Satz 1 nur inso- weit, als das durch die Rechtswahl nicht der Schutz zwingender Rechtsvor- schriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufent- halt hat, unterlaufen wird.
9.2. IstderKundeKaufmann,juristischePersondesöffentlichenRechtsoder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Aurich. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhn- licher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, gilt als Gerichtsstand Bad Lausick.
X. Hinweise zur Verbraucher‐Streitschlichtung
10.1 Der Anbieter ist bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus Ver- brauchervertragsbeziehungen auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei et- waigen Beschwerden kann sich der Kunde daher an
10.2. Der Anbieter weist auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr.