Hausordnung
Freizeitbad RIFF
A Verbindlichkeit und Zweck
- Die Hausordnung ist für alle Gäste des Freizeitbad RIFF verbindlich.
- Das Freizeitbad RIFF ist eine Freizeiteinrichtung, die jedem Gast ein Höchstmaß an Erholung bereiten soll. Diese Hausordnung soll darüber hinaus Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit garantieren.
- Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt der Gast die Hausordnung im vollen Umfang an.
B Öffnung, Zutrittsregelungen, Ausschlusskriterien für Zutritt, Gültigkeit Gutscheine
- Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise hängen im RIFF-Eingangsbereich aus.
- Die Geschäftsleitung kann die Benutzung des RIFFs einschränken.
- Personen mit schweren Behinderungen und Epileptiker dürfen das RIFF nur mit einer Begleitperson, die mindestens 17 Jahre ist, nutzen. Die Begleitperson darf kein Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis haben.
- Kindern unter 10 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung gestattet. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre sein und schwimmen können. Nichtschwimmern, die älter als 10 Jahre sind, ist der Zutritt nur mit einer mindestens 16jährigen Begleitperson, die schwimmen kann, gestattet.
- Gruppen, insbesondere mit Nichtschwimmern, sind anzumelden. Die Gruppe ist vor Nutzung des Hauses mit der speziellen Gruppenbelehrung zu belehren. Die Gruppenbelehrung erhalten die Gruppenleiter an der Kasse.
- Keinen Zutritt zum RIFF haben Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anstoßerregenden Krankheiten.
- Personen, die betrunken sind oder unter Einfluss berauschender Mittel stehen, ist der Zutritt untersagt, bzw. können diese jederzeit des Bades verwiesen werden.
- Der Konsum von Cannabis und illegalen Rauschmitteln ist auf dem gesamten Betriebsgelände des Freizeitbades zu jeder Zeit untersagt (§2 CanG).
- Tiere dürfen in das RIFF nicht mitgenommen werden.
- Gelöste Eintritte und Gutscheine werden nicht zurückgenommen oder ausgezahlt. Für Eintritte und Gutscheine, die verloren gegangen sind, oder nicht eingelöst werden, wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurückerstattet. Gutscheine sind nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre gültig, beginnend ab dem Ende des Jahres der Ausstellung des Gutscheines.
C Allgemeiner Aufenthalt, Elternaufsichtspflicht, Videoüberwachung
- Im gesamten RIFF gilt die Pflicht der Elternaufsicht: Eltern sind zur Aufsicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern und volljährigen Kindern, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands Beaufsichtigung brauchen, verpflichtet.
- Nichtschwimmer unter 1,50 m Körpergröße benutzen auch unter Aufsicht der Begleitperson Schwimmhilfen.
- Alle Gäste, auch Kleinstkinder, tragen beim Baden und beim Aufenthalt im RIFF angemessene Badesachen. Textilfreies Baden ist nur in der Sauna erlaubt.
- Die Bade- und Saunazeiten richten sich nach dem gelösten Tarif. Bei Überschreiten ist ein entsprechender Betrag nach zu zahlen.
- Mit dem Lösen einer Eintrittskarte entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit (Stuhl, Liege).
- Eine Reservierung von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Bei Bedarf werden mit Handtüchern belegte Liegen und Stühle beräumt.
- Alle Gäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im RIFF nicht gefährdet und andere Gäste nicht belästigt werden.
- Jeder Gast ist verpflichtet, sich vor dem Benutzen der Wasserbecken und der Saunaanlage gründlich zu reinigen.
- Findet ein Gast Kabine, Schrank o.a. verunreinigt vor, so informiert er umgehend einen RIFF-Mitarbeiter.
- Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 25 € belegt. Dusch-Haarwaschmittel dürfen nur in den Duschanlagen verwendet werden.
- Zur Wahrnehmung der Rettungsaufsicht und zum Schutz vor Raubüberfällen wird die Freizeitanlage videoüberwacht und aufgezeichnet.
Die aufgezeichneten Daten werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen behandelt und nur bei begründetem Anlass nicht gelöscht.
D Sauna
- Alle Saunagäste tragen das Saunaband deutlich sichtbar während der gesamten Aufenthaltsdauer zum Nachweis der Nutzungsberechtigung.
- Es wird empfohlen, die im Saunabereich ausgehängte Saunaanleitung zu beachten.
- Die Saunaanlage ist textilfreie Zone. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson Zutritt zur Sauna.
- Die Sauna-Kabinen sind abgetrocknet und ohne Badeschuhe zu nutzen.
- Damit kein Schweiß auf das Holz kommt, ist in den Saunakabinen stets ein geeignetes Handtuch unterzulegen.
- Die Aufgüsse werden ausschließlich durch die RIFF-Mitarbeiter durchgeführt. Aufgüsse durch Gäste sind verboten.
E Verbote
Es ist nicht erlaubt:
- die Kamera elektronischer Geräte mit Internetfähigkeit z.B. Handys, Smartphone, I-Pads, Laptops u.a. zu benutzen
- das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung
- Bereiche nach den Wechselkabinen mit Straßenschuhen zu betreten
- textilfreies Baden außerhalb der Saunaanlage
- Beckenumgang, Saunabereich, Saunakabinen und Schwimmbecken zu verunreinigen
- außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen
- vom Beckenrand zu springen
- zu rennen (Rutschgefahr!) und an Leitern und Haltestangen zu turnen
- mit Badeschuhen in das Wasser oder in die Saunakabinen zu gehen
- ohne Absprache mit dem Aufsichtspersonal im Wasser Flossen zu tragen
- zerbrechliche Gegenstände z.B. Glas, Porzellan mitzubringen und zu benutzen
- die Rutschreifen missbräuchlich zu benutzen oder vorsätzlich zu zerstören
F Werbeverbot
Die Verteilung von Werbung und die Durchführung von Promotion-Aktionen jeglicher Art sind im Freizeitbad RIFF und auf den dazugehörigen Wegen/ Parkplätzen ohne ausdrückliche Genehmigung der Geschäftsleitung/ Marketingabteilung nicht gestattet. Geldsammlungen jeder Art sind nicht gestattet. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen von Gästen sind ohne ausdrückliche Gestattung der Geschäftsleitung/ Marketingabteilung untersagt.
G Rechte, Pflichten, Benutzungshinweise für Rutschen, Fundsachen
- Sämtliche Bade- und Saunaeinrichtungen sind von den Gästen pfleglich zu behandeln.
- Der Verzehr mitgebrachter Speisen und mitgebrachter alkoholischer Getränke ist nicht gestattet. Speisen und Getränke dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen verzehrt werden.
- Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigungen oder Beschädigungen verursacht hat.
- Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern.
- Die Benutzungshinweise, die an allen Rutschen angebracht sind, sind von jedem Gast zu beachten.Für alle Rutschen gibt es zu beachtende Nutzungseinschränkungen hinsichtlich der Schwimmfähigkeit, des Alters und der Körpergröße.
- Für beschädigte Badesachen wird keine Haftung übernommen.
- Mit Brille ist das Springen und Rutschen nicht gestattet. Gäste die ohne Brille nicht ausreichend sehen, dürfen Rutschen und Sprungturm nicht benutzen.
- Bei höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden (z.B. Stromausfall, Gewitter), haftet das RIFF nicht.
- Bei Gewitter kommt es zu Nutzungseinschränkungen für alle Außenbecken, Innenbecken mit Außenverbindung und der Rutschen.
- Für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen von mitgebrachten Sachen wird nicht gehaftet, soweit die Schäden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, der Erfüllungsgehilfen des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter beruhen.
- Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften im Übrigen für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, der Erfüllungsgehilfen des Betreibers oder seiner gesetzlichen Vertreter. Dies gilt auch für die auf den Parkplätzen des Freizeitbades abgestellten Fahrzeuge und Fahrräder.
- Gegenstände, die im Bad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Über Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
H bargeldlose Nutzung Gastronomie und Wellnessanwendungen, Haftung
- Nach dem Passieren des Eingangsdrehkreuzes können Leistungen im RIFF bargeldlos in Anspruch genommen werden. Genutzte Leistungen werden auf dem Chip-Armband auf gebucht. Der aufbuchbare Betrag variiert nach gelöstem Tarif (weitere Infos erhalten Sie an der Kasse).
Die in Anspruch genommenen Leistungen werden beim Verlassen bezahlt. Bei Nutzung der Angebote haftet der Gast für die vollständige Begleichung beim Verlassen des Hauses. Eltern haften für Ihre Kinder. - Jedem Gast wird empfohlen, den Eingangs Bon bis zum Verlassen des Hauses zum Nachweis seiner Chip-Armband-Nummer sicher zu verwahren.
- Jeder Gast muss sein Chip-Armband, Wertfachschlüssel, Wertkarten oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er das Chip-Armband und den Wertfachschlüssel am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor.
Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. - Bei Verlust des Chip-Armbandes, Wertfachschlüssel oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag von 15€ in Rechnung gestellt, zzgl. der bis zur Sperrung auf dem Chip-Armband auf gebuchten Leistungen, unabhängig davon, ob dies der Gast oder unberechtigte Dritte auf gebucht haben.
- Mit Verlustanzeige und bekannter Chip-Nummer (steht auf Eingangs Bon) wird der Chip von uns umgehend gesperrt und somit vor Missbrauch gesperrt. Kann der Gast den Nachweis über die Chip-Nummer (kein Eingangs Bon vorhanden) nicht erbringen, ist die Chip-Sperrung nicht möglich und damit der maximal aufbuchbare Betrag zu begleichen. Dem Gast ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Dem Betreiber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
I Sonstiges
- Das Personal übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Haus-, Bade- und Saunaordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades bzw. der Sauna ausgeschlossen werden. In diesen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Dem Besucher bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass das in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Inhaber einer Wertkarte bekommen Ihr Restguthaben im Falle eines Hausverbotes ausgezahlt. Bei Nichtbefolgung dieser Anweisung macht sich der Besucher des Hausfriedensbruches strafbar.
- Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände des RIFFs verschafft, muss mit einer Strafanzeige rechnen.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt jeder Mitarbeiter des RIFFs entgegen.